Beratungshilfe - Staat zahlt Verbraucherinsolvenz

Wer zahlt die Schuldnerberatung?


Das Problem / Die Lösung

 

Wer sich für eine Insolvenz bzw. eine außergerichtliche Schuldenbereinigung interessiert, hat natürlich auch wenig Geld für Rechtsanwalt und Gericht. Der Staat hilft daher mit.

 

Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten

 

Die Rechtsanwaltskosten für Beratung, Gläubigeranschreiben und Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans werden für Sie als bedürftige Person von der Staatskasse getragen. 

 

Es verbleibt ein gesetzlicher Selbstbehalt i.H.v. € 15,-. 

 

Wie erhalte ich Beratungshilfe?

 

Für jede Sozialleistung ist in Deutschland ein Antrag erforderlich.

 

Das amtliche Formular können Sie hier ausdrucken.

 

Alle Angaben müssen durch Lohnabrechnungen, Mietvertrag bzw. Girokontoauszug belegt werden. 

 

Der Rechtsanwalt schickt seine Rechnung sodann zusammen mit Ihrem Antrag direkt an das Amtsgericht.

 

Selbstverständlich können Sie auch selbst bei Ihrem örtlichen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.

 

Wer erhält Beratungshilfe?

 

Beratungshilfe erhalten nicht nur Arbeitslose und Hartz IV-Empfänger. Auch bei Berufstätigen bleibt aufgrund der oftmals hohen Ratenbelastung kaum Geld zum Leben, so dass Bedürftigkeit vorliegt.


Beispielsberechnung:

 

1) Berufstätiger Single: Freibetrag € 658,-

Einkommen € 1.100,-, Miete € 400,-, Raten € 100,-

Nachdem dem Single mit € 500,- weniger verbleibt als der Freibetrag, erhält er Beratungshilfe.

 

2) 4-köpgige Familie: Freibetrag bei einer erwerbtätigen Person: € 1.522,-

Einkommen Vater: 1600,-, Einkommen Mutter: 0,-, Kindergeld € 368,-, Rate € 450,-

Nachdem der Familie mit € 1.518,- weniger zum Leben verbleibt als der Freibetrag, erhält sie Beratungshilfe

 

 

Gerichtskosten

Sind die außergerichtlichen Verhandlungen gescheitert, so wird der Verbraucherinsolvenzantrag eingereicht.

 

Der Staat hilft hierbei mit der Stundung der Verfahrenskosten.

 

Ein Gerichtskostenvorschuss ist vom Schuldner regelmäßig nicht zu entrichten, nachdem dieser naturgemäß über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt.

 

Dies hat noch einmal zu einem erheblichen Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren geführt.

 

In Zukunft soll sich der Schuldner mit monatlich € 13,- über 6 Jahre an den Verfahrenskosten beteiligen, nachdem die Staatskassen leer sind.

 

Gerichtliche Rechtsanwaltskosten

 

Diese Kosten können vermieden werden, sofern Sie den Insolvenzantrag selbst bei Gericht einreichen, nachdem kein Anwaltszwang besteht.

 

Prozesskostenhilfe kann nur ausnahmsweise beantragt werden. Entscheiden Sie sich dennoch für die Beauftragung eines Rechtsanwalts, so fallen gesetzliche Gebühren ab € 315,35 an.

 

 

AAS Rottmann & Coll.

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