Ihr Strafverteidiger in Stuttgart

Unsere seit bereits über 25 Jahren bestehende Kanzlei hat einen Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht gesetzt.


Hierbei vertreten wir Bürger aus Stuttgart und Umgebung vom Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung.

 

Strafverteidigung aus Leidenschaft

Termine in Stuttgart nach Vereinbarung unter:

 

Tel.: 0711 / 185 67 141

 

Anwaltskanzlei am Schlossplatz

Königstr. 26

70173 Stuttgart

in den Königsbaupassagen

 


Unsere Rechtsanwälte sind in allen Bereichen des Strafrechts tätig.

 

  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Körperverletzungsdelikte
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ordungswidrigkeitenverfahren
  • etc.

Insbesondere bei der Strafverteidigung ist es wichtig, bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren eine Strategie zu entwickeln und die Beweissituation auszuloten. 

 

Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt zu uns auf, bevor das "Kind in den Brunnen gefallen" ist.

Strafverteidigung Stuttgart                      Tel. 0711 / 185 67 141

Der Pflichtverteidiger im Strafrecht

 

Voraussetzungen der Beiordnung als Pflichtverteidiger

 

Eine Beiordnung als Pflichtverteidiger ist gemäß § 140 StPO möglich, sofern

  1. ein Angeklagter sich seit mindestens drei Monaten in Haft befindet
  2. in denen die Anklage nicht zum Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht), sondern zum Landgericht (große Strafkammer, Wirtschaftsstrafkammer oder Schwurgericht) erhoben worden ist
  3. bei denen dem Angeklagten nicht nur ein Vergehen (z.B. Diebstahl), sondern ein Verbrechen (z.B. Raub) zur Last gelegt wird
  4.  

 

Als Strafverteidiger in Stuttgart ist es unsere Aufgabe, dass es schon gar nicht zur Anklage kommt. Im Ermittlungsverfahren wird versucht auf eine Einstellung des Verfahrens - ggfls. gegen Auflage - hinzuwirken. 

 

Dies kann erreicht werden, indem zur Sachverhaltsaufklärung beigetragen und die geringe Schuld dargetan wird.

 

Als Rechtsanwälte sind wir im Strafrecht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Mandatsverhältnis sollte daher auf Wahrhaftigkeit beruhen, um keine bösen Überaschungen bei Gericht zu erleben.

 

Jeder Fall ist individuell und wird in der Strafverteidigung auch so von uns behandelt. Für jede Tat sprechen auch Milderungsgründe im Motiv, der Tatbegehung oder dem Umfeld des Täters.

 

In Stuttgart stehen wir Ihnen mit unseren Rechtsanwälten / Strafverteidigern zur Seite und bringen hierbei unsere Passion für das Strafrecht ein.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Anwaltskanzlei in Stuttgart.

 

Strafverteidiger Steffen Rottmann

Königstr. 26

70173 Stuttgart

 

Termine im Strafrecht unter:  Tel.: 0711 / 185 67 141

AAS Rottmann & Coll.

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