Insolvenzberatung für Verbraucher und Selbständige
Kosten:
Wer überschuldet ist, hat auch wenig Geld für Anwalt und Gericht. Der Staat hilft daher mit.
Lassen Sie sich gegen Zahlung eines Selbstbehalts von € 15,- bei Bewilligung von Beratungshilfe vom Rechtsanwalt beraten und gegenüber den Gläubigern vertreten.
zum Thema:
... sorgenfrei in 3 Jahren durch Verbraucherinsolvenz ???
Seit 1999 können Verbraucher ebenso wie früher lediglich Unternehmen Insolvenz anmelden - die sogenannte Verbraucherinsolvenz.
Neu: Der Bundestag hat im Dezember 2020 beschlossen, dass alle Insolvenzverfahren rückwirkend ab dem 01.10.2020 pauschal von 6 auf 3 Jahre verkürzt werden.
Am Ende der 3 jährigen "Wohlverhaltensperiode" des Verfahrens steht die staatliche Restschuldbefreiung.
AAS Rottmann & Coll.
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