Insolvenzberatung für Verbraucher und Selbstständige

Kosten:  

Wer überschuldet ist, hat auch wenig Geld für Anwalt und Gericht. Der Staat hilft daher mit.

 

Lassen Sie sich gegen Zahlung eines Selbstbehalts von € 15,- (mehr zu Kosten) bei Bewilligung von Beratungshilfe durch das Amtsgericht vom Rechtsanwalt beraten und bei den außergerichtlichen Verhandlungen mit den Gläubigern vertreten.

 

zum Thema:

 

... sorgenfrei in 3 Jahren durch Verbraucherinsolvenz ???

 

Seit 1999 können Verbraucher ebenso wie früher lediglich Unternehmen Insolvenz anmelden - die sogenannte Verbraucherinsolvenz.

 

Neu: Künftig sollen nach EU-Recht alle Insolvenzverfahren pauschal von 6 auf 3 Jahre verkürzt werden.

 

Am Ende der 3 jährigen "Wohlverhaltensperiode" des Verfahrens steht die staatliche Restschuldbefreiung.

 

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Verbraucherinsolvenz

Alle Informationen zur Verbraucherinsolvenz umfassend und verbraucherfreundlich aufbereitet zu den Themen Der Ausweg, Ohne Insolvenz, VerfahrenKostenVorteile, Beispielsfälle, Pflichten, Freibeträge, usw. entnehmen Sie bitte der Navigationsleiste links.

 

 

Verbraucherinsolvenz anmelden

 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Daten online zur Verfügung zu stellen.

 

So können wir für Sie auch ohne Termin den Verbraucherinsolvenzantrag bei Gericht einreichen.

 

Verbraucherinsolvenz anmelden 

Sofort - Check

 

Wir berechnen den pfändbaren Betrag anhand von (Netto-) Einkommen und Unterhaltspflichten. Hieraus ergibt sich der wirtschaftliche Vorteil eines Verfahrens. 

 

zum Sofort-Check-Formular

Kostenvoranschlag

 

Es ist uns wichtig, dass Sie vorab über alle Kosten für die einzelnen Verfahrensabschnitte informiert werden; welche Kosten der Staat übernimmt (Beratungshilfe) und wie hoch ggfls. Ihre Eigenbeteiligung ist.

 

zum Kostenvoranschlag-Formular

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