Die GmbH in der Insolvenz - Auflösung von Amts wegen
GmbH: Pflicht zur Insolvenzantragsstellung
Im Gegensatz zur Einzelfirma muss der Geschäftsführer für die GmbH Insolvenzantrag stellen, sofern ein Insolvenzgrund vorliegt.
Insolvenzverschleppung
Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, so macht sich er Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung strafbar.
Insolvenzgründe
Ein Insolvenzgrund liegt vor bei:
- Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Corona-Regelung
Der Gesetzgeber hat die Antragspflicht nun auch über den 31.12.20 hinaus ausgesetzt. Dies gilt jedoch nur für den Insolvenzgrund der Überschuldung.
Bei Zahlungsunfähigkeit besteht weiterhin Insolvenzantragspflicht!
Der Insolvenzantrag muss innerhalb von 3 Wochen gestellt werden, sobald eine Rechnung nicht innerhalb des Zahlungsziel bezahlt werden kann.
Ablauf Insolvenzverfahren
Wir reichen für Sie den Insolvenzantrag ein. Danach wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, die die Vermögenssituation der GmbH prüft.
Abweisung mangels Masse
In vielen Fällen ist die GmbH vermögenslos. Hiervon spricht man, sofern das Vermögen der GmbH nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Das Insolvenzgerichtgericht beschließt per Beschluss:
"Das Insolvenzverfahren wird mangels Masse abgewiesen."
Die GmbH stirbt mit ihren Schulden und wird im Handelsregister von Amts wegen gelöscht.
Haftung des Geschäftsführeres
Da es keine GmbH mehr gibt, versuchen die Gläubiger nun, sich am Geschäftsführer schadlos zu halten. Dies ist häufig beim Finanzamt und bei Krankenkassen der Fall.
Oftmals zieht die Gmbh-Insolvenz damit auch einen Eigenantrag des GmbH-Geschäftsführers nach sich.
Machen Sie als Geschäftsführer alles richtig und melden sofort Insolvenz für die GmbH an, so haften Sie auch nicht privat.
AAS Rottmann & Coll. Rechtsanwälte
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