Ablauf der Verbraucherinsolvenz
Versuch der außergerichtlichen Einigung gemäß § 305 InsO
z.B. 25% als Einmalzahlung
50% in festen Raten über 5 Jahre
Stimmen mehr als die Hälfte der Gläubiger diesem Vorschlag zu, so können wir die weiteren Gläubiger gerichtlich überstimmen lassen.
Verbraucherinsolvenz
- Verbraucherinsolvenzantrag mit uns ausfüllen
- Insolvenzverwalter wird eingesetzt
- Vermögen wird geprüft
- Vom Einkommen muss der pfändbare Betrag über 3 Jahre abgegeben werden
Dauer des Verfahrens
Alle Insolvenzverfahren (egal ob Verbraucherinsolvenz- oder Regelinsolvenzverfahren) wurden ab dem 01.10.2020 auf pauschal 3 Jahre verkürzt.
Die Befriedigungsquote von 35% bzw. die Verfahrenskostendeckung von ca. € 1.800,- ist entfallen.
AAS Rottmann & Coll.
Rechtsanwälte
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