Verbraucherinsolvenz - Kosten der Verbraucherinsolvenz
Wer überschuldet ist, hat naturgemäß auch wenig Geld für Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Der Staat hilft daher mit.
Gerichtskosten
Die Gerichtskosten sind erst am Ende des Verfahrens zu zahlen und werden bis dahin gestundet.
Verbessert sich die wirtschaftliche Situation auch nach 4 Jahren nicht, so verzichtet der Staat auf die verauslagten Kosten.
Rechtsanwaltskosten
Die außergerichtlichen Kosten trägt bei Bedürftigkeit typischerweise die Staatskasse. Dies gilt leider nicht für Selbstständige.
Falls nicht, hängen die Gebühren von der Anzahl der Gläubiger und der Höhe der Verbindlichkeiten ab.
Unverbindlichen Kostenvoranschlag einholen:
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