Vermächtnis
Was ist ein Vermächtnis?
Durch die Anordnung eines Vermächtnisses in seinem Testament kann der Erblasser einem Dritten einen bestimmten Vermögensgegenstand (z. B. Geld, Auto, Haus) zuwenden.
Der Bedachte wird in diesem Fall in aller Regel nicht Erbe, sondern hat als sogenannter Vermächtnisnehmer lediglich eine Forderung gegen den oder die Erben.
Vor- und Nachteile des Vermächtnisses
Nachteilig ist, dass der Vermächtnisnehmer nicht an der Nachlassauseinandersetzung beteiligt ist und er den ihm durch Vermächtnis zugewandten Vermögensvorteil unter Umständen bei dem Erben klageweise geltend machen muss.
Vorteilhaft ist, dass sich der Vermächtnisnehmer nicht um die Verwaltung des Nachlasses kümmern muss und auch nicht für etwaige Nachlassschulden haftet.
Sobald ein Vermächtnis von dem sogenannten Beschwerten erfüllt worden ist, haftet der Vermächtnisgegenstand nicht mehr für Nachlassverbindlichkeiten.
Nach Erfüllung des Vermächtnisses und gleichzeitiger Überschuldung des Nachlasses besteht jedoch grdsl. die Möglichkeit, dass die Vermögensverschiebung durch einen Nachlassinsolvenzverwalter bzw. einen Nachlassgläubiger nach den Vorschriften der Insolvenzordnung bzw. des Anfechtungsgesetzes angefochten und rückgängig gemacht wird.
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