Schuldnerberatung Rheinland-Pfalz
Schuldnerberatung vom Rechtsanwalt
Wer sich für eine Verbraucherinsolvenz bzw. eine außergerichtliche Schuldenbereinigung interessiert, hat natürlich auch wenig
Geld für Rechtsanwalt und Gericht.
Der Staat hilft daher mit.
Unsere Rechtsanwaltskosten für Beratung, Gläubigeranschreiben und Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans werden für Sie als bedürftige Person aus Rheinland-Pfalz vom jeweils
örtlichen Amtsgericht getragen. Den hierfür erforderlichen Antrag auf Beratungshilfe werden wir gerne mit Ihnen beim ersten
Beratungsgespräch ausfüllen.
Reichen Sie den Insolvenzantrag sodann selbst bei Gericht ein, so kann sich in Verbindung mit der Stundung der Gerichtskosten jeder ein Insolvenzverfahren leisten.
Zum Thema:
... schuldenfrei in 6 Jahren durch Privatinsolvenz ???
Seit 1999 können Verbraucher ebenso wie früher lediglich Unternehmen Insolvenz anmelden - die sogenannte Verbraucherinsolvenz.
Am Ende der 6-jährigen "Wohlverhaltensperiode" des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung und damit der staatliche
Schuldenerlass.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin:
Schuldenberater Rechtsanwalt Rottmann, Ludwig-Erhard-Allee 10, 76131 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 50 99 88 66
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AAS Rottmann & Coll.
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