Schuldnerberatung Schorndorf
Schuldnerberatung vom Rechtsanwalt
Wer sich für eine Verbraucherinsolvenz bzw. eine außergerichtliche Schuldenbereinigung interessiert, hat natürlich auch wenig
Geld für Rechtsanwalt und Gericht.
Der Staat hilft daher mit.
Unsere Rechtsanwaltskosten für Beratung, Gläubigeranschreiben und Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans werden für Sie als bedürftige Person vom Amtsgericht Schorndorf getragen.
Den hierfür erforderlichen Antrag auf Beratungshilfe werden wir gerne mit Ihnen beim ersten Beratungsgespräch ausfüllen.
Reichen Sie den Insolvenzantrag sodann selbst bei Gericht ein, so kann sich in Verbindung mit der Stundung der Gerichtskosten jeder ein Insolvenzverfahren leisten.
Zum Thema:
... schuldenfrei in 3 Jahren durch Privatinsolvenz ???
Seit 1999 können Verbraucher ebenso wie früher lediglich Unternehmen Insolvenz anmelden - die sogenannte Verbraucherinsolvenz.
Am Ende der 3-jährigen "Wohlverhaltensperiode" des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung und damit der staatliche
Schuldenerlass.
Die Verkürzung des Insolvenzlaufzeit von 6 auf 3 Jahre setzt voraus, dass 35% der Schulden in dieser Zeit zurückbezahlt werden. Ist dies nicht möglich, verbleibt es bei 6 Jahren.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin für eine Schuldnerberatung im Kreis Schorndorf:
Schuldenberater Rechtsanwalt Rottmann, Bahnhofstr. 45, 71332 Waiblingen
Tel.: 07151/60 61 02
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Hier haben Sie die Möglichkeit, uns alle Daten für ein Verbraucherinsolvenzverfahren bzw. eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zur Verfügung zu stellen.
AAS Rottmann & Coll.
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