Restschuldbefreiung
Wirkung der Restschuldbefreiung
Das Insolvenzgericht stellt die Restschuldbefreiung durch Beschluss fest. Wird dieser rechtskräftig, ist der Schuldner wieder schuldenfrei.
Dies ist praktisch so, als würden die Forderungen der Gläubiger bereits nach 6 Jahren und nicht erst nach 30 Jahren (so lange kann aus einem Urteil vollstreckt werden) verjähren.
Nicht der Staat übernimmt die Schulden; vielmehr bleiben die Gläubiger auf der Restschuld sitzen.
Woher kommt der Begriff Restschuldbefreiung?
Innerhalb des Insolvenzverfahrens muss der Schuldner über 6 Jahre den pfändbaren Teil seines Einkommen über einen Treuhänder an die Gläubiger abführen.
Der Schuldner trägt also abhängig von seinem Einkommen zur Schuldentilgung bei. Der Rest an Schulden, der dann nach 6 Jahren (inklusive Kosten und weiter laufender Zinsen) noch offen ist, wird dem Schuldner erlassen - daher "Restschuldbefreiung".
Ergibt sich überhaupt kein pfändbarer Betrag, so kann es auch zum 100%-igen Forderungsausfall für die Gläubiger kommen, nachdem das Gesetz keine Mindestbefriedigungsquote kennt.
Wann ist die Restschuldbefreiung von vornherein ausgeschlossen?
Gründe zu Versagung der Restschuldbefreiung sind unter anderem:
- rechtskräftige Verurteilung des Schuldners aufgrund einer Insolvenzstraftat
- falsche Angaben über wirtschaftliche Verhältnisse, um Leistungen und Kredite zu erhalten oder Zahlungen auszusetzen
- Verschwendung von Vermögen und somit unnötig gemachte Schulden
- Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren
- Erhalt oder Versagung einer Restschuldbefreiung innerhalb der letzten zehn Jahre
Im Schlusstermin können die Gläubiger, gestützt auf einen der Gründe in § 290 InsO die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.
Wird kein (begründeter) Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt, wird die Restschuldbefreiung durch Beschluss angekündigt.
Welche Forderungen sind generell nicht von der Restschuldbefreiung umfasst?
Auch nach 6 Jahren bleiben folgende Forderungen trotz Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stehen:
- Geldstrafen
- Bußgelder
- Forderungen aus Straftaten (z.B. Betrug)
- vorsätzliche Schadenersatzforderungen (aus Delikt)
Welche Pflichtverstöße des Schuldners im Insolvenzverfahren können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen?
Die Restschuldbefreiung kann auf Antrag eines Gläubigers versagt werden, sofern dieser einen Verstoß gegen folgende Pflichten des Schuldners glaubhaft macht:
- Ausübung einer angemessenen Erwerstätigkeit
- Bemühen um eine Erwerbstätigkeit bei Arbeitslosigkeit
- Angabe eines Erbes
- keine Schwarzarbeit
AAS Rottmann & Coll.
Rechtsanwälte
- 15 Jahre Erfahrung
- Vermeidung Insolvenz
- Verbraucherinsolvenz
- GmbH-Insolvenz
Stuttgart
Königstr. 26
70173 Stuttgart
Karlsruhe
Ludwig-Erhard-Allee 10
76131 Karlsruhe
Waiblingen
Max-Eyth-Str. 8
71332 Waiblingen
München
Josephspitalstr. 15
80331 München
Sprechstunden in:
Stuttgart**
Waiblingen*
Karlsruhe**
München**
* Kanzleisitz
** Beratungsstellen