Kindesunterhalt

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Eltern ihren Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind.

 

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den sogenannten Betreuungsunterhalt und hat damit im Regelfall seinen Teil der Verantwortung erfüllt.

 

Der andere Elternteil (oftmals die Väter) schuldet Barunterhalt.

 

Obwohl gesetzliche Regelungen zum Kindesunterhalt bestehen, gibt es in der Praxis oft Streit ums Geld.

 

Höhe des Unterhalts

 

Die Höhe des Kindesunterhalts ist grundsätzlich in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Hier handelt es sich zwar nicht um ein Gesetz, die Praxis kommt ohne diese Hilfestellung jedoch nicht mehr aus.

 

Die Anwendung der Tabelle ist jedoch komplizierter als man denkt.

 

Zunächst hat die Tabelle eine 4-köpfige Familie vor Augen. Bei Abweichungen gibt es Zu- und Abschläge.

 

Auch das Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen muss zunächst bereinigt werden. So können unter Umständen Versicherungen, Gewerkschaftbeiträge, Darlehensraten, etc. vorab in Abzug gebracht werden.

 

Gleichzeitig steht dem Barunterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt zu, um seinen eigenen Lebensunterhalt nicht zu gefährden.

 

Bei Arbeitslosigkeit muss der Barunterhaltspflichtige mit mindestens 20 Bewerbungen im Monat nachweisen, dass er sich redlich um Arbeit bemüht. Anderenfalls droht eine fiktive Unterhaltsberechnung.

 

Gerne können wir den Unterhalt für Sie berechnen.

 

Ohne Anwaltsbesuch können Sie uns Ihre Daten online zur Verfügung stellen. Hier geht es zum

 

Formular Unterhaltsberechnung online

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