Einvernehmliche Scheidung - bundesweit

 

Sie möchten sich (einvernehmlich) scheiden lassen und regeln Ihre Angelegenheiten gerne online

 

Unsere Kanzlei hat mehr als 20 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts.

 

Nutzen Sie folgende Dienstleistungen:

 

 

  • kein Anwaltsbesuch notwendig
  • schneller Draht zum Anwalt - online oder per Telefon
  • oder: persönliche Beratung in Stuttgart, Ulm, München
  • nur Anwalt für eine Scheidung notwendig
  • bundesweite Vertretung an allen Familiengerichten
  • Kostenvoranschlag gratis
  • Kostengarantie: günstigst mögliche Scheidung 
  • kein Kostenvorschuss mit Prozesskostenhilfe vom Staat bei Bedürftigkeit
  • Ratenzahlung möglich
  • auch Scheidungen nach italienischem, türkischen, etc. Recht

 

Hier können Sie uns vertraulich und unverbindlich Ihre Scheidungsdaten übermitteln.

 

Sie erhalten sodann den Scheidungsantrag im Entwurf zur Einreichung beim Familiengericht auf dem Postweg innerhalb von zwei Tagen übersandt.

 

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Scheidungsformular

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
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Ablauf der Scheidung

Die Scheidung kann lediglich vom Familiengericht ausgesprochen werden.

 

 

 
Stationen des Scheidungsverfahrens:

  • Übermittlung Ihrer Daten mit Hilfe des Formulars (s.o.)
  • Prüfung der Scheidungsvoraussetzungen – insbesondere bei Auslandsbezug - durch unsere Kanzlei
  • Einleitung des gerichtlichen Verfahrens durch Stellung des Scheidungsantrages an das Familiengericht
    (Bei bedürftigen Menschen gleichzeitige Stellung des Prozesskostenhilfeantrages)
  • Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehegatten durch das Gericht
  • Beide Ehegatten erhalten für den von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleich Formulare übersandt. 
  • Aufgrund dieser Angaben schreibt das Gericht die Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, etc.) an. Das Gericht errechnet sodann den Versorgungsausgleich. 
  • Sind die Rentenverhältnisse geklärt, bestimmt das Familiengericht einen Scheidungstermin. Der Scheidungstermin selbst dauert üblicherweise 50 - 60 Minuten.
  • Das Gericht prüft in diesem Termin vom Amts wegen die Scheidungsvoraussetzungen. Die Ehegatten werden also insbesondere gefragt, seit wann sie getrennt leben und ob die Ehegatten auch in Zukunft nicht mehr zusammen leben möchten.
  • "Schmutzige Wäsche" wird nicht gewaschen, nachdem das Verschuldensprinzip abgeschafft wurde.
  • Ist der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt, so wird das Gericht noch in Anwesenheit der Ehegatten das Scheidungsurteil verkünden.

 

AAS Rottmann & Coll.

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