Das Arbeitszeugnis
Beim Arbeitszeugnis muss Satz für Satz juristisch ausgelegt werden.
Oftmals wird mit Superlativen nur so um sich geworfen, was im Ergebnis jedoch noch keine sehr gute Leistung bescheinigen muss.
In der Rechtsprechung haben sich hierbei standardmäßige Umschreibungen für die Güte der Arbeit und den Umgang mit Vorgesetzen bis hin zur Schlussformel herausgebildet.
Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, welches neben einer Tätigkeitsbeschreibung die Güte Ihrer Arbeit wiedergeben muss.
Das Zeugnis muss hierbei vom Arbeitgeber wohlwollend formuliert sein, darf jedoch auch keinen falschen Inhalt wiedergeben.
Bei Kündigungsschutzklagen wird der Inhalt des Arbeitszeugnisses oftmals in einem Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt. So gibt es später keinen weiteren Rechtsstreit
über das Zeugnis selbst.
Bei Arbeitszeugnisses ist der Arbeitgeber oftmals vergleichsbereit, da ihn ein verbessertes Arbeitszeugnis nichts kostet.
Arbeitnehmer, die ein korrigiertes Arbeitszeugnis einfordern, sollten dem Arbeitgeber den gewünschten Text gleich vorgeben.
Dies erleichtert dem Arbeitgeber die Arbeit, was noch einmal dazu führt, dass das gewünschte Zeugnis ausgestellt wird.
AAS Rottmann & Coll.
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