Mobbing

Leider kommt Mobbing häufiger vor als man denkt.

Mobbing kann hierbei unter Kollegen stattfinden, aber auch im Verhältnis Vorgesetzter zum Arbeitnehmer.

 

Das Bundesarbeitsgericht definiert Mobbing wie folgt:

 

„Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.“


Kommt es bei Mobbing zu Beleidigungen und übler Nachrede, so kann eine Strafanzeige gestellt werden. Auch Tatbestände wie Nötigung und Diebstahl können verwiklicht sein.


Den Straftatbestand des Mobbings gibt es selbst jedoch nicht.


Zivilrechtlich löst Mobbing Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus.

Wie mit Mobbing am Arbeitsplatz richtig umzugehen ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Die Flucht vor den Kollegen oder dem Chef ist oftmals kaum möglich, nachdem der Arbeitnehmer auf seinen Arbeitsplatz angewiesen ist.

Das rechtliche Instrumentarium zur Verfolgung von Mobbing ist sicherlich gegeben. Da es sich in der Praxis jedoch oftmals um kleine Schickanen handelt, sind diese nicht immer nachzuweisen (Beweisproblem).

Manchmal ergibt sich auch erst bei einer Gesamtschau der Vorfälle, dass hier tatsächlich systematisch gegen einen einzelnen Arbeitnehmer vorgegangen wird.

Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet, Mobbing zu unterbinden und alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, Mobbing am Arbeitsplatz zu verhindern.

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