Kündigung erhalten?

Nach dem Kündigungsschutzgesetz müssen Sie sich als Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung durch Einreichung einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht wehren.

 

Tun Sie dies nicht, so sind Sie mit Einwendungen ausgeschlossen. Damit wäre auch eine angemessene Abfindung verloren.

Wann kann ich mich gegen eine Kündigung erfolgreich wehren?

Es gibt verschiedene Arten der Kündigung, die zunächst unterschieden werden müssen:

 

 

 

 

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, möchte hierfür zumindest eine angemessene Entschädigung.

 

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Aufhebungsvereinbarung

Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung vorgelegt?

 

Wir haben Ihnen alles Wesentliche systematisch aufgearbeitet.

 

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