Kündigung erhalten?
Nach dem Kündigungsschutzgesetz müssen Sie sich als Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung durch Einreichung einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht wehren.
Tun Sie dies nicht, so sind Sie mit Einwendungen ausgeschlossen. Damit wäre auch eine angemessene Abfindung verloren.
Wann kann ich mich gegen eine Kündigung erfolgreich wehren?
Es gibt verschiedene Arten der Kündigung, die zunächst unterschieden werden müssen:
- Die betriebsbedingte Kündigung wegen Stellenabbau, Umstrukturierung
- Die verhaltensbedingte Kündigung wegen Diebstahl, Unpünktlichkeit, etc.
- Die personenbedingte Kündigung wegen Krankheit, etc.
- Die fristlose Kündigung
Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?
Aufhebungsvereinbarung
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung vorgelegt?
Wir haben Ihnen alles Wesentliche systematisch aufgearbeitet.
AAS Rottmann & Coll.
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