Dauer der Verbraucherinsolvenz
Eine Verbraucherinsolvenz dauert 3-6 Jahre.
Ohne Insolvenzantrag können die Gläubiger 30 Jahre aus dem erwirkten Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) vollstrecken.
Eine Verkürzung auf 3 Jahre gilt für Insolvenzanträge nach dem 01.07.2014 bei Erreichung einer 35%-igen Befriedigungsquote für die Gläubiger.
Eine Verkürzung auf 5 Jahre gilt für Insolvenzanträge nach dem 01.07.2014 bei Deckung der Verfahrenskosten von ca. € 1.800,-.
Werden auch die Verfahrenskosten nicht gedeckt, so läuft das Verfahren längstens 6 Jahre.
Neu: Künftig sollen alle Insolvenzverfahren nach EU-Recht pauschal auf 3 Jahre reduziert werden.
Dauer außergerichtlicher Einigungsversuch
Zunächst muss jedoch ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan unternommen werden. Hierfür müssen Sie 1 Monat einplanen.
Dauer gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
Zur Vermeidung einer Insolvenz können die Verhandlungen mit den Gläubigern mit Hilfe des Gerichts fortgeführt werden.
Dies ist der Fall, sofern mehr als 50 % der Gläubiger nach Köpfen und Summen dem außergerichtlichen Plan zugestimmt hatten.
Stimmen bei Gericht 51% der Gläubiger zu, so werden die anderen Gläubiger vom Gericht überstimmt.
Die Dauer des Verfahrens liegt bei ca. 10 Monaten. Solange das Gericht verhandelt müssen Sie aber noch nichts bezahlen und Sie genießne in dieser Zeit Vollstreckungsschutz.
Dauer bis zum Eröffnungsbeschluss
In den meisten Fällen sind nochmalige Verhandlungen jedoch aussichtslos, so dass das Insolvenzverfahren nach 1-2 Wochen ab Eingang des Insolvenzantrages mit dem Eröffnungsbeschluss begonnen werden kann.
Dauer Verbraucherinsolvenz im engeren Sinn
Mit Eröffnungsbeschluss beginnt das gerichtliche Insolvenzverfahren. Die Gläubiger werden vom gerichtlich bestellten Treuhänder angeschrieben, die Forderungen werden festgestellt oder bestritten und vorhandenes, pfändbares Schuldnervermögen wird verwertet.
Dieser Verfahrensabschnitt nimmt typischerweise 6-12 Monate in Anspruch.
Dauer der Wohlverhaltensperiode
Die Wohlverhaltensphase ist der verbleibende Zeitraum zwischen Beendigung der Verwertungsphase und Erteilung der Restschuld-befreiung.
AAS Rottmann & Coll.
Rechtsanwälte
- 15 Jahre Erfahrung
- Vermeidung Insolvenz
- Verbraucherinsolvenz
- GmbH-Insolvenz
Stuttgart
Königstr. 26
70173 Stuttgart
Karlsruhe
Ludwig-Erhard-Allee 10
76131 Karlsruhe
Waiblingen
Max-Eyth-Str. 8
71332 Waiblingen
München
Josephspitalstr. 15
80331 München
Sprechstunden in:
Stuttgart**
Waiblingen*
Karlsruhe**
München**
* Kanzleisitz
** Beratungsstellen