Verbraucherinsolvenzantrag
Im Verbraucherinsolvenzverfahren besteht strikter Formzwang. Auch Verbesserungen sind stets auf den amtlichen Vordrucken zu machen.
Wir empfehlen Ihnen daher, den Antrag mit einem Rechtsanwalt zu erstellen. Sie können die Antragsformulare jedoch bereits ausdrucken, ausfüllen und dem Rechtsanwalt zur zügigen Bearbeitung überlassen.
Für Ihre Vertretung werden benötigt:
Übersicht persönliche und wirtschaftliche Situation - Onlineformular
Beratungshilfeantrag zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten
Für die spätere Stellung des Verbraucherinsolvenzantrages haben Ihnen hier folgende Formulare zusammengestellt:
Antragsformular für das Verbraucherinsolvenzverfahren
Allgemeine Merkblätter der Ministerien zum Verbraucherinsolvenzverfahren
Merkblatt Justizministerium NRW zur Verbraucherinsolvenz bis zum Eröffnungsbeschluss
Zur Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrages ist bundeseinheitlich das amtliche Formular (s.o.) zu nutzen. Dieses wurde mit der Gesetzesänderung zum 01.07.2014 nochmals leicht überarbeitet.
Die Angaben sehen auf den ersten Blick recht einfach aus, da lediglich Einkommen und Vermögen abgefragt wird. Aufgrund unserer jahrelanger Erfahrung mit Verbraucherinsolvenzanträgen wissen wir jedoch um die Tücken.
Werden im Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens falsche Angaben gemacht, so wird Ihnen die Restschuldbefreiung versagt und Sie erhalten eine 5-jährige Sperre. Zudem macht man sich der falschen Eidesstattlichen Versicherung strafbar.
In der überwiegenden Zahl an fällen können wir Ihnen den Verbraucherinsolvenzantrag für € 390,- rechtssicher ausfüllen und garantieren für die Eröffnung des Verfahrens.
AAS Rottmann & Coll.
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