Voraussetzungen einer Verbraucherinsolvenz
Persönliche Voraussetzungen
Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht natürlichen Personen (Verbrauchern) und ehemaligen Selbstständigen offen.
Ehemalige Selbstständige sind dann wieder Verbraucher i.S.d. Gesetzes, sofern diese weniger als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben (§ 304 I InsO).
Ansonsten steht ehemaligen Selbstständigen der Weg in das Regelinsolvenzverfahren offen.
Juristische Voraussetzungen
Die Hauptvoraussetzung für einen Insolvenzantrag ist die Überschuldung bzw. die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Dies ist praktisch schon gegeben, sofern Sie eine Rechnung über € 50,- nicht zahlen können und Ihnen auch keine Bank mehr eine weitere Dispoüberziehung einräumt.
Finanzielle Voraussetzungen
Die Höhe der Schulden spielt keine Rolle. Allerdings sollte man schon Schulden i.H.v. € 4.000,- und mehr haben, sofern man sich für ein gerichtliches Verfahren entscheidet. Anderenfalls stehen die Schulden in keinem Verhältnis zu den Gerichtskosten.
Sonstige Voraussetzungen
Die Anzahl der Gläubiger ist unerheblich. Von einem bis zu mehreren hundert Gläubigern ist alles denkbar.
Kann ein Insolvenzantrag auch zurückgewiesen werden?
Eine Zurückweisung mangels Masse (Vermögen) gibt es nur bei Firmeninsolvenzen.
Bei Privatpersonen, die nicht einfach aus einem Register gelöscht werden können, gibt es dies nicht.
Hat der Schuldner - Regelfall - kein Geld für die anfallenden Gerichtskosten, so können diese auf Antrag gestundet werden.
Diesen Verfahrenskostenstundungsantrag wird mit dem Insolvenzantrag eingereicht.
Eine Zurückweisung des Eröffnungsantrages kommt nur in Betracht, sofern der Insolvenzantrag formal nicht richtig ausgefüllt wurde.
Diese fehlerträchtige Tätigkeit sollten Sie einem Rechtsanwalt überlassen.
AAS Rottmann & Coll.
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