Rechtsanwaltskosten Verbraucherinsolvenz

Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten

 

Außergerichtlich fallen Kosten für die Beratung und den Schuldenbereinigungsplan (Gläubigeranschreiben) an.

 

Hierbei gibt es staatliche Unterstützung. Bei Bedürftigkeit des Mandanten (Regelfall) kann Beratungshilfe beantragt werden.

 

Den entsprechenden Antrag an Ihr örtliches Amtsgericht finden Sie hier.


Wird Ihnen Beratungshilfe bewilligt, so fällt für Sie außergerichtlich lediglich der Selbstbehalt i.H.v. € 10,- an.

 

Rechtsanwaltskosten ohne Beratungshilfe

 

Ist Ihr Einkommen oder Ihr Vermögen zu hoch, so hängen die Rechtsanwaltskosten von der Anzahl Ihrer Gläubiger ab.

 

bei bis zu 5 Gläubigern:     € 290,36

bei bis zu 10 Gläubigern:   € 423,64

bei bis zu 15 Gläubigern:   € 556,56

bei bis zu 20 Gläubigern:   € 690,20

sowie € 15,- für jeden weiteren Gläubiger

 

Gerichtliche Rechtsanwaltskosten

 

Die gerichtlichen Rechtsanwaltskosten hängen von der Höhe Ihrer Schulden ab.

 

Somit stehen die Rechtsanwaltskosten immer im angemessenen Verhältnis zu Ihrem Vorteil, nämlich der Schuldenbefreiung.

 

Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erweist sich daher als sinnvolle Investition.

 

Mit der folgenden Maske können Sie unverbindlich und kostenlos die Rechtsanwaltsgebühren erfragen.

AAS Rottmann & Coll.

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